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   OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19   

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https://dejure.org/2020,16519
OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 (https://dejure.org/2020,16519)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 (https://dejure.org/2020,16519)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. März 2020 - 13 Verg 13/19 (https://dejure.org/2020,16519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 6 VgV; § 160 Abs. 2 GWB; § 97 Abs. 6 GWB
    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Digitale Meldeempfänger für Feuerwehrleute; Verstoß gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung; Darlegungslast und Beweislast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VgV § 31 Abs. 6
    Anforderungen an die Begründung einer produktscharfen Ausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme zur Produktneutralität ist umfassend zu dokumentieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heilung von Dokumentationsmängeln im Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine produktscharfe Ausschreibung

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Produktscharfe Ausschreibungen: kein Augen zu und durch bei Angaben Dritter!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Produktspezifische Ausschreibung - wenn, dann aber richtig! (VPR 2020, 185)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausnahme zur Produktneutralität ist umfassend zu dokumentieren! (IBR 2020, 422)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 136
  • VergabeR 2020, 934
  • ZfBR 2021, 96
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    aa) Eine Rechtfertigung setzte hiernach voraus, dass der Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen hat, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. zur Parallelvorschrift in § 8 Abs. 7 VOL/A EG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Der öffentliche Auftraggeber darf in diesem Fall - insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen - jedwedes Risikopotential ausschließen und den sichersten Weg wählen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, a.a.O. Rn. 22 ff., 26; Beschluss vom 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16, juris, Rn. 48, m. w. N.; Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18, juris, Rn. 52).

    Ein öffentlicher Auftraggeber ist vor Einleitung eines Vergabeverfahrens und zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe zwar ggf. zu einer Markterkundung berechtigt, nicht aber verpflichtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, juris, Rn. 27).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Der Bieter muss einen "gewichtigen Vergaberechtsverstoß" rügen und schlüssig vortragen, gerade durch den gerügten Vergabefehler an der Abgabe eines Angebots gehindert worden zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18, juris, Rn. 31, m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18, juris, Rn. 41; Prieß/Simonis in Kulartz/Kus/Marx/ Protz/Prieß, VgV, 2017, § 31 Rn. 58).

    Der öffentliche Auftraggeber darf in diesem Fall - insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen - jedwedes Risikopotential ausschließen und den sichersten Weg wählen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, a.a.O. Rn. 22 ff., 26; Beschluss vom 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16, juris, Rn. 48, m. w. N.; Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18, juris, Rn. 52).

  • VK Niedersachsen, 11.10.2019 - VgK-29/19
    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 11. Oktober 2019 zum Geschäftszeichen VgK-29/2019 wird zurückgewiesen.

    den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 9. August 2019 in Abänderung der Entscheidung der Vergabekammer vom 11. Oktober 2019 (Aktenzeichen: VgK-29/19) zurückzuweisen und.

    die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der Vergabekammer Lüneburg vom 11. Oktober 2019 (Aktenzeichen: VgK-29/19) zurückzuweisen,.

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16, juris, Rn. 40, m. w. N.).

    Der öffentliche Auftraggeber darf in diesem Fall - insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen - jedwedes Risikopotential ausschließen und den sichersten Weg wählen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, a.a.O. Rn. 22 ff., 26; Beschluss vom 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16, juris, Rn. 48, m. w. N.; Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18, juris, Rn. 52).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Dies ist allerdings dann anders zu beurteilen, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris, Rn. 72).
  • OLG Koblenz, 10.07.2018 - Verg 1/18

    Fischereipachtvertrag - Vergabeverfahren zum Abschluss von

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Sie haben die Kosten und Auslagen nach Kopfteilen zu tragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - Verg 1/18, juris, Rn. 49; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. September 2017 - 11 Verg 11/17, juris, Rn. 61).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2017 - 11 Verg 11/17

    Unzulässige Änderung von Vergabeunterlagen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Sie haben die Kosten und Auslagen nach Kopfteilen zu tragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - Verg 1/18, juris, Rn. 49; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. September 2017 - 11 Verg 11/17, juris, Rn. 61).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Für die Zustellung des Beschlusses der Vergabekammer kommt es auf den Zugang per Post am 21. Oktober 2019 und nicht per E-Mail am 11. Oktober 2019 an, weil die Übersendung per E-Mail am Tag des Erlasses der Entscheidung der Vergabekammer ausdrücklich nur "vorab" erfolgte und damit aus Empfängersicht keine Zustellung, sondern nur eine frühzeitige Information bewirken sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09, juris, Rn. 22 f.).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners;

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
    Die Vergabekammer oder der Senat berichtigen dann das Rubrum von Amts wegen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - 13 Verg 9/14, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017 - VII-Verg 36/16, Drohnen, Rn. 40 m. w. N.; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19, Meldeempfänger, Rn 39; jew. zit. nach juris), also das Verfahren, in welchen ein Vertragspartner für den unabhängig von vergaberechtlichen Bindungen festgelegten Beschaffungsbedarf ausgewählt wird.

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18 Rn 52; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 42; jew. zit. nach juris).

  • VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22

    Vergabe von Bodenbelagsarbeiten - Vergabekammer überprüft ästhetische Erwägungen

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Denn die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19).

    Allerdings ist eine erstmalige Rechtfertigung im Nachprüfungsverfahren in Bereichen, in denen dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zusteht, erheblich eingeschränkt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2019, Verg 22/19).

  • VK Südbayern, 05.06.2023 - 3194.Z3-3_01-22-54

    Direktvergabe setzt europaweite Marktanalyse voraus!

    Eine solche verspätet durchgeführte Prüfung liegt dann nahe, wenn der Auftraggeber wesentliche, seine Beschaffungsentscheidung beeinflussende Aspekte der ursprünglichen Dokumentation nach unzutreffend beurteilt hat (OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19).
  • VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20

    Ausschreibung der Lieferung von ballistischen Unterziehschutzwesten zur

    Die vom Antragsgegner erst im Vergabenachprüfungsverfahren, nicht aber in der Rügeantwort, problematisierte Nennung eines angeblich falschen Antragsgegners bezieht sich auf eine ältere inzwischen aufgegebene Rechtsprechung des OLG Celle ( OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012 - 13 Verg 7/12 , anders BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13 , Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14 "Polizeiboot"und OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 ).

    Das OLG Celle ( Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 ) hat die Rechtsprechung hierzu wie folgt zusammengefasst.

  • VK Niedersachsen, 05.09.2023 - VgK-20/23

    Auftraggeber hat die Wahl unter verschiedenen Bewertungsmethoden!

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15, und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19 ; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 ).

    Denn die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 ).

  • VK Niedersachsen, 18.08.2023 - VgK-23/23

    Wann darf der Auftraggeber "produktscharf" ausschreiben?

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19).

    Denn die Darlegungslast für die Notwendigkeit einer herstellerbezogenen Leistungsbeschreibung liegt beim öffentlichen Auftraggeber (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19).

  • BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer produktspezifischen Vergabe

    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (OLG Celle, Beschluss vom 31. März 2020, 13 Verg 13/19, juris Rn. 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16, juris Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2016, 15 Verg 7/16, juris Rn. 29).
  • VK Niedersachsen, 11.08.2020 - VgK-16/20

    Ausschreibung der Projektsteuerung zur Sanierung und Umbau einer Schule im

    Das OLG Celle (OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19) hat die Rechtsprechung hierzu wie folgt zusammengefasst.
  • VK Niedersachsen, 02.12.2021 - VgK-42/21

    Schulnotenrechtsprechung, keine konkrete einzelfallbezogene Darstellung

    Eine etwaige Manipulationsabsicht oder eine Korrektur falscher Einschätzungen als Voraussetzung der Ablehnung einer vorgelegten Dokumentation (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 "Alarm Feuerwehr") ist trotz einzelner Zweifel am einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht mit der erforderlichen Klarheit erkennbar.
  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 1-31/23

    Vorgabe einer Nutzschichtdicke: Keine produktneutrale Ausschreibung!

    Jedoch ist eine erstmalige Rechtfertigung im Nachprüfungsverfahren in Bereichen, in denen dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zusteht, erheblich eingeschränkt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19).
  • VK Berlin, 13.08.2021 - VK-B1-62/20

    No risk, no fun!

  • VK Berlin, 13.08.2021 - B 1-62/21
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